Bebauungplan 4_52


Bebauungsplan 4_52

Teil1

Bebauungsplan

Text (3 Seiten)

Legende (2 Seiten)


Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstuecke rechtsverbindlich. Seine moeglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flaechennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthaelt somit fuer die Buergerinnen und Buerger und fuer die Baubehoerde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plaenen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergaenzenden textlichen Festsetzungen und einer ausfuehrlichen schriftlichen Begruendung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!

Teil 2

Bebauungsplan

Text (3 Seiten)

Legende (2 Seiten)


Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!