Bebauungplan 6_24Teil1


Bebauungsplan 6_24 Teil1 in Aufstellung

Plan folgt nach Rechtskraft

Text folgt nach Rechtskraft

Legende folgt nach Rechtskraft


Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren gemaess § 2 ff. Baugesetzbuch. Ein jeweiliger Aufstellungsbeschluss wurde im Bau- und Umweltausschuss gefasst. Im weiteren Verfahren werden die Oeffentlichkeit und zustaendige Behoerden gemaess § 3 und § 4 BauGB beteiligt. Den Abschluss eines Aufstellungverfahrens bildet der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Herford und die Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung.

Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstuecke rechtsverbindlich. Seine moeglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flaechennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthaelt somit fuer die Buergerinnen und Buerger und fuer die Baubehoerde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plaenen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergaenzenden textlichen Festsetzungen und einer ausfuehrlichen schriftlichen Begruendung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!