Bebauungplan 6_67


Bebauungsplan 6_67

Plan

Text

Legende

Recht

Begründung

Zusammenfassende Erklärung


Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstuecke rechtsverbindlich. Seine moeglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flaechennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthaelt somit fuer die Buergerinnen und Buerger und fuer die Baubehoerde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plaenen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergaenzenden textlichen Festsetzungen und einer ausfuehrlichen schriftlichen Begruendung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!