Bebauungplan 8_60


Bebauungsplan 8_60

Bebauungsplan

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Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!