Bebauungplan 12_17Ae5_15


Bebauungsplan 12_17Ae5_15 in Aufstellung

Bebauungsplan folgt nach Rechtskraft

Text folgt nach Rechtskraft

Legende folgt nach Rechtskraft

Recht folgt nach Rechtskraft


Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren gemaess § 2 ff. Baugesetzbuch. Ein jeweiliger Aufstellungsbeschluss wurde im Bau- und Umweltausschuss gefasst. Im weiteren Verfahren werden die Oeffentlichkeit und zustaendige Behoerden gemaess § 3 und § 4 BauGB beteiligt. Den Abschluss eines Aufstellungverfahrens bildet der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Herford und die Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung.

Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!