Aussenbereichssatzung "Hollinde"


Aussenbereichssatzung Hollinde

Aussenbereichssatzung

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Bauen im Aussenbereich gemaess Paragraph 35 Baugesetzbuch ist nur zulaessig, wenn oeffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschliessung gesichert ist. Sonstige Vorhaben koennen im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausfuehrung oder Benutzung oeffentlicher Belange nicht beeintraechtigt und die Erschliessung gesichert ist

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