Ein Bebauungsplan bezieht sich auf
einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Mass
der Bebaubarkeit einzelner Grundstuecke rechtsverbindlich.
Seine moeglichen Inhalte werden durch das
Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flaechennutzungsplan
entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung
beschlossen und enthaelt somit fuer
die Buergerinnen und Buerger
und fuer die Baubehoerde
verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plaenen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch
dargestellt sind, den ergaenzenden textlichen
Festsetzungen und einer ausfuehrlichen schriftlichen Begruendung.
Die Darstellung im
Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!